Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst sämtliche Straftatbestände, die im Zusammenhang mit wirtschaftlichem Handeln stehen. Es ist kein eigenständiger Teil des Strafrechts, sondern setzt sich aus verschiedenen Regelungen zusammen, die im Strafgesetzbuch (StGB) und in Nebengesetzen, wie dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) oder dem Kreditwesengesetz (KWG), verankert sind.
Im Zentrum steht dabei die Sanktionierung von Verhaltensweisen, die die Marktintegrität oder das Vertrauen in die Wirtschaftsordnung gefährden. Dazu zählen insbesondere Handlungen wie Betrug, Korruption, Insiderhandel oder Steuerhinterziehung.
Das Wirtschaftsstrafrecht deckt eine Vielzahl von Straftaten ab, die in verschiedenen wirtschaftlichen Kontexten auftreten können:
Betrug (§ 263 StGB)
Täuschung über Tatsachen mit dem Ziel, sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Typische Beispiele sind Anlagebetrug oder Subventionsbetrug.
Untreue (§ 266 StGB)
Missbrauch von Vermögensbetreuungspflichten, etwa durch unzulässige Auszahlungen oder riskante Spekulationen.
Insolvenzdelikte (§§ 283 ff. StGB)
Verschleierung von Vermögenswerten, Insolvenzverschleppung oder Benachteiligung von Gläubigern.
Korruption und Bestechung (§§ 299, 331 ff. StGB)
Unrechtmäßige Vorteilsnahme oder -gewährung, häufig im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen oder Geschäftsbeziehungen.
Kapitalmarktstraftaten
Geldwäsche (§ 261 StGB)
Verschleierung der Herkunft von Geldern aus Straftaten, oft in Verbindung mit internationalem Finanzverkehr.
Steuerstraftaten (§ 370 AO)
Umfasst die vorsätzliche Steuerhinterziehung durch falsche Angaben oder Verschweigen steuerrelevanter Tatsachen.
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