Das Insolvenzrecht regelt die rechtlichen Verfahren und Maßnahmen, die ergriffen werden, wenn eine Person, ein Unternehmen oder eine Organisation zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Ziel des Insolvenzrechts ist es, einerseits Gläubiger vor Verlusten zu schützen und andererseits dem Schuldner die Möglichkeit zu geben, sich zu entschulden und gegebenenfalls wirtschaftlich neu zu starten.
Das Insolvenzrecht stellt ein wichtiges Instrument dar, um sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen in finanziellen Schwierigkeiten eine strukturierte Lösung anzubieten. Es verbindet rechtliche, wirtschaftliche und soziale Aspekte und gewährleistet, dass alle Beteiligten in einem geordneten Verfahren berücksichtigt werden.
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